Bürgerinformationen
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Die Ehrenamtskarte- Ein kleines Dankeschön für ehrenamtliches Engagement |
| Veröffentlicht von Administrator am 02.09.2011 | Informationen für Sie >> |
Welche Merkmale bestimmen das Ehrenamt?
Wer kann die E-Karte bekommen?
Personen, die im Landkreis Osnabrück wohnen und/oder sich im Kreisgebiet ehrenamtlich engagieren. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mindestens fünf Stunden wöchentlich oder 250 Stunden im Jahr seit mehr als drei Jahren in einer Organisation oder freien Initiative ausgeübt und soll fortgesetzt werden. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. Das Mindestalter am Tag der Vergabe ist 18 Jahre.
Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis Osnabrück vergibt die E-Karte nur an diejenigen Personen, die für ihr Ehrenamt keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder die Erstattung von Kosten wie z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten oder Porto hinausgeht. Zeit und Mühe dürfen nicht vergütet werden.
Wie erhalte ich die E-Karte beim Landkreis Osnabrück?
Das Antragsformular nebst Informationen steht im Formularpool bereit oder kann beim Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt angefordert werden. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, oder bei freien Initiativen durch die Gemeinde-/Stadtverwaltung zu bestätigen und dem Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt wieder zuzuleiten.
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Die E-Karte kann in ganz Niedersachsen genutzt werden und bietet auch im Osnabrücker Land eine Reihe attraktiver Vergünstigungen. Dazu gehören kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, Museen, Schwimmbäder, Freizeit- und Bildungseinrichtungen, aber auch Angebote privater Unternehmen. Vergünstigungen in ganz Niedersachsen finden Sie unter www.freiwilligenserver.de
Wie lange ist die E-Karte beim Landkreis Osnabrück gültig?
Die E-Karte gilt von der Ausgabe an drei Jahre und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises beziehugnsweise Reisepasses. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das ehrenamtliche Engagement aufgegeben wird, ist die E-Karte dem Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt zurückzugeben.
Wann wird die E-Karte beim Landkreis Osnabrück vergeben?
Die erstmalige Vergabe erfolgt am 8. Februar 2008 durch den Landrat im Rahmen einer Feierstunde im Kreishaus. Um dabei zu sein, muss das ausgefüllte Antragsformular bis zum 10. Januar 2008 dem Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt vorliegen. Verspätete Anträge werden bei der nächsten Vergabe berücksichtigt. Termine und Bewerbungsfristen werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle und in der Tagespresse veröffentlicht. Beim Landkreis Osnabrück ist die Vergabe der E-Karte zweimal jährlich vorgesehen.
Zuletzt geändert am: 19.09.2011 um 09:24
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